GCP-Schnipsel: Die überarbeiteten ICH-GCP-Leitlinien treten in ihr viertes Jahrzehnt ein

Versuchen Sie auch, den Wortlaut der neuen ICH-GCP-Leitlinie E6(R3) richtig zu interpretieren? – Bild von FGK, erstellt mit KI

Begleiten Sie uns auf einer Reise durch die Tiefen des GCP-Dschungels auf der Suche nach Wahrheiten … und Wortspielen

Wir beginnen mit einem Überblick über die Änderungen, woraufhin unser FGK-Regulierungsexperte (100 % Mensch, keine KI!) verschiedene Themen für Sie einzeln beleuchten und wieder zusammenführen wird.

Los geht’s:
Die 30 Jahre alte ICH E6-Leitlinie, die vom „International Council for Harmonisation of Technical Requirements for Pharmaceuticals for Human Use“ unter dem Titel „Guideline for Good Clinical Practice“ herausgegeben wurde und oft als „Gute klinische Praxis“,„ICH GCP“, „ICH/GCP“ oder „GCP“ bezeichnet wird, wurde komplett überarbeitet. Das Ergebnis ist die Version 2025 mit der Bezeichnung ICH E6 (R3), die voraussichtlich bis 2026 zusammen mit Anhang 2 fertiggestellt sein wird.

Abgesehen von Änderungen an der Gesamtstruktur sind die bekannten Themen der größeren Kapitel nach wie vor vorhanden. Allerdings wurden Inhalt und Formulierung umfassend überarbeitet und aktualisiert, wobei nur wenige Sätze unverändert blieben. Zum Beispiel:

In der EU tritt ICH E6 (R3) mit Anhang 1 am 23. Juli 2025 in Kraft. Anhang 2 könnte Ende 2025 oder im Jahr 2026 in Kraft treten.

Es ist unklar, welche Maßnahmen Sponsoren für den Übergang von ICH E6 (R2) zu ICH E6 (R3) ergreifen müssen. In der EU müssen genehmigte Protokolle, Prüfarztbroschüren, Einwilligungserklärungen und SOPs zu Genehmigungsverfahren nicht aktualisiert werden, um neue Punkte hinzuzufügen und Definitionen anzupassen (da dies durch die EU-Verordnung über klinische Studien und nationale Vorschriften geregelt ist). Sponsoren könnten jedoch ihre Prozesse für den Umgang mit Daten und Dokumenten, für die Aufsicht, das Monitoring, das Risikomanagement usw. überarbeiten.

Muss dies auch für eine klinische Studie erfolgen, die in zwei Monaten endet? Im Gegensatz zu Rechtsakten enthalten ICH-Leitlinien traditionell keine Übergangsbestimmungen, die die Durchführung laufender klinischer Studien gemäß den kürzlich abgelösten Leitlinien ermöglichen. Da es sich bei ICH-Leitlinien jedoch lediglich um Leitlinien handelt, könnten Sponsoren wahrscheinlich Begründungen dafür ausarbeiten, warum sie klinische Studien, die sich beispielsweise bereits in der zweiten Hälfte befinden, nicht umstellen.

Lesen Sie die Richtlinie selbst: ICH E6(R3)

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